Anknüpfungstatsachen

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Frau Lydia Wagner wurde von ihrem Arzt nachweislich ermordet, um ihr Vermögen zu unterschlagen.
Zu diesem Sachverhalt wird nach jahrelangen Vorprozessen derzeit in einem korrespondierenden Gerichtsverfahren gegen die Beklagten über den dadurch betrügerisch verursachten Schaden in Höhe von 38,5 Mio. EUR verhandelt.

Eine Teilhandlung in diesem Zusammenhang war die Fälschung des Testaments von Lydia Wagner, die mittlerweile durch drei unabhängige österreichische Gerichtsschriftsachverständige bestätigt wurde.

Nach der ersten gerichtlichen Bestätigung der Testamentsfälschung durch den Schriftsachverständigen des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Herrn Amtsrat Friedrich Nicponsky, haben die Beschuldigten auf die gutachterlich festgestellten Fälschungsmerkmale abgestimmte, ergänzende Vergleichshandschriften gefälscht und diese dem zweiten Schriftgutachter, Herrn RETTENBACHER, als echte Vergleichshandschriften vorgelegt.

Infolge dieser Täuschung durch die Gegenseite hat das Landesgericht Salzburg die Fälschung des Testaments zunächst nicht bestätigt. Nachdem jedoch nachgewiesen wurde, dass die vom Schriftsachverständigen Rettenbacher als „echt“ angenommenen Vergleichsschriften ebenfalls gefälscht waren, widerrief dieser die irregeleitete Schlussfolgerung seines Gegengutachtens, das zuvor zugunsten der Täter ausgefallen war.

Obwohl mittlerweile sämtliche gerichtlichen Schriftgutachten die Testamentsfälschung bestätigen und das einzige Gegengutachten aus dem Jahr 1999 von Herrn RETTENBACHER ausdrücklich widerrufen wurde, argumentieren die Anwälte der Täter, dass eine Wiederaufnahme und Richtigstellung des manipuliert falschen Urteils nur dann zulässig sei, wenn die im Jahr 2016 angewandten neuen technischen Methoden im Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. NYMAN einen möglichen Erkenntnisgewinn erbracht hätten, mit dem die Fälschung des Testaments und der nachträglich ergänzend gefälschten Vergleichsschriften besser erkannt und bewiesen hätte werden können.

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